Barth
Bereits in wendischer Zeit wird in Barth eine feste Burg aufgeführt - "Castrum Barth". Diese Burg wird in einer Urkunde aus dem Jahr 1324 als Festung genannt.
Um diese Festung - eine einfache Wallburg - entwickelte sich schlicßlich die kleine Stadt am Bodden. 1255 erhielt Barth durch Fürst Jaromar II. von Rügen lübisches Stadtrecht. Das Land Barth gehörte den Fürsten von Rügen, die Burg war ihr Fürstensitz. Nach dem Tod Witzlaff III. (Rügensches Fürstenhaus) im Jahr 1325 gelangte das Land Barth an Pommern und die pommerschen Fürsten, die die Residenz weiter ausbauten. Das Schloss war ursprünglich ein zweigeschossiger Bau mit einem Mittelturm. Im großen Innenhof stand ein Brunnen. Diese Anlage wurde später aus- und umgebaut. Zwischen 1570 und 1603 residierte in Barth Bogislaw XIII. Er gab dem Schloss den Renaissancecharakter. Schließlich zog die Witwe des Herzogs Philipp Julius von Pommern - Wolgast, Agnes von Brandenburg, in das Schloss ein. Mit dem Westfälischen Frieden im Jahr 1648 gelangte Barth an Schweden. Vor allem durch Kriegseinwirkungen und Vernachlässigung entstanden am Schoss größere Schäden, die nur notdürftig ausgebessert wurden. 1710 / 1711 diente es das letzte Mal einer Hofhaltung. Nach 1722 stiftete der schwedische König Friedrich I. das Schloss als "Fräuleinstift" für die unverheirateten Frauen der Ritterschaft. Abermals wurde das Gebäude umgebaut und den neuen Anforderungen angepasst. Es entstand zwischen 1733 bis 1741 der barocke Gebäudekomplex des Adligen Fräuleinstiftes, eine langgestreckte Dreiflügelanlage aus eingeschossigen verputzten Backsteinbauten um einen weiträumigen Hof, der durch eine Backsteinmauer begrenzt wurde. Im Obergeschoss des Hauptbaus befand sich die ehemalige evangelisch-lutherische Stiftskirche. Die rundbogige Toreinfahrt mit dem flachen Dreiecksgiebel zeigt eine Inschrift und das schwedische Königswappen. Nachdem in den letzten Jahren die Anlage vollständig saniert wurde, entstanden altengerechte Wohnungen.
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