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Gutshaus Wendfeld

Der Staatskalender erwähnt 1814 erstmals den Ort bzw. den Namen Wendfeld. Bis dahin erschien nur die Wendfelder Mühle als Besitz der Herren auf Wohrenstorf.




Im Jahre 1814 muss es zur Anlage des Hofes gekommen sein. In diesem Jahr wird Wendfeld zur Pfarrei Sanitz gehörig genannt. Der Hof Wendfeld resultiert aus den Ländereien der ehemaligen Wendfelder Mühle, die Jahrzehnte nicht mehr in Betrieb gewesen sein kann, einem größeren Areal des Gutes Reppelin und einer kleineren Fläche von Teutendorf. Erster Besitzer des Gutes Wendfeld war der Kammerrat Ferdinand von Flotow.

Besitzverhältnisse vor 1945:

1817

Wendfeld wird in diesem Jahr erstmals im Staatskalender genannt.

1816-1826

Karmmerrat Ferdinand von Flotow

1826-1829

Geheimer Kammerrat Friedrich Ludwig von Flotow

1829-1847

Rittmeister Johann Adam Wilhelm von Flotow (siehe Teutendorf)

1847-1849

Die Erben des Rittmeisters Johann Adam Wilhelm von Flotow

1849-1852

Gebrüder von Flotow

Nach dem Tod des Rittmeisters Johann Adam Wilhelm von Flotow (1847) kommt es zunächst zu einer Aufteilung des Besitzes Teutendorf / Wendfeld. In Teutendorf tritt allein Johann Eduard Friedrich Ferdinand von Flotow das Erbe an, während Wendfeld den Brüdern von Flotow zugeschrieben wird, also als gemeinsamer Bersitz der Erben verbleibt. Der gemeinsame Besitz auf Wendfeld währt nur wenige Jahre. 1852 fällt das Gut wieder an Teutendorf. Alleiniger Besitzer beider Höfe ist Johann Eduard Friedrich Ferdinand von Flotow.

1852-1857

Johann Eduard Friedrich Ferdinand von Flotow (siehe Teutendorf)

1857-1876

Julius Rewoldt

1876-1883

Oscar Michanelles

1883-1908

Rittmeister d. L. Heinrich Bernhard

1908-?

Rolf Krause


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