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Gutshaus Langhagen
Das Gut und Dorf Langhagen war wohl ursprünglich ein Lehen der Familie von Oldenstadt (oder von der Oldenstadt). Nach deren Aussterben Mitte des 15. Jahrhunderts, erhielt Heinrich Hahn auf Kuchelmiss 1451 das Lehen, dass die Grafen Hahn bis 1780 behielten.


In dem Jahr erwarb der Generalleutnant Joh. Ludwig Graf von Wallmoden-Gimborn das Gut, das er 1796 dem Kammerrat Otto von Hahn überlässt.
Im Jahr 1815 erwarb der Hof- und Kanzleirat Georg Ludwig Wedemeyer das Gut, der 1819 in den Adelsstand erhoben wird. In seinem Auftrag entstand durch das Baubüro Laage unter Leitung von Paul Korff unter Einbeziehung des Vorgängerbaus das Herrenhaus in seiner heutigen Form.
1846 wechselt der Eigentümer abermals: es gelangt an die Freiherren von Maltzan. Seit 1908 war Langhagen in bürgerlichem Besitz von Georg Bennet Mc. Bride, gefolgt von Franz Richter und später dessen Erben. Das Gutshaus befindet sich heute in Privatbesitz, es ist saniert und wird bewohnt.
Besitzverhältnisse vor 1945:
1780-1796 |
Generalleutnant Joh. Ludwig Graf von Wallmoden-Gimborn |
1796-1815 |
Kammerherr Otto von Hahn / Gebrüder von Hahn |
1815-1846 |
Hof- und Kanzleirat Georg Ludwig (von) Wedemeyer |
1846-1907 |
Ernst Otto Friedrich von Maltzan (Wartenberg b. Penzlin) |
1907-1908 |
Georg Bennet Mc. Bride |
1908-1928 |
Franz Richter / Gertrud und Franziska Richter |
Langhagen stellen wir im 4. Band der "Fotografischen Zeitreise Mecklenburg" vor.
