English Website
Historische Mühlen
In einigen Orten blieben diese besonderen technischen Denkmale erhalten. Viele davon finden Sie auf der Mühlenseite von Ingo Arlt.
Buch "Gutshäuser und Schlösser in Mecklenburg"
Wir stellen im Band 4 auf 156 Seiten 51 Güter mit kurzen Texten sowie mehr als 220 historischen und aktuellen Fotografien vor.
Gutshaus Sponholz
Sponholz wurde 1496 erstmals urkundlich erwähnt. 1701 erwarb der Amtmann Victor Siegismund von Oertzen das Gut, er verkaufte es 1742 an Johann von Altrock.
Dieser ließ sofort das Herrenhaus durch den herzoglichen Baumeister Christoph Julius Löwe erbauen. 1745 war der Bau weitgehend fertiggestellt, nur der Festsaal im Obergeschoss blieb bis heute unvollendet. Das Herrenhaus verfügt hof- und parkseitig über einen Mittelrisaliten, darüber erhebt sich jeweils der Giebel, der mit dem Wappen bzw. den Initialen des Bauherrn versehen ist, diese werden von weiblichen Figuren und jeweils zwei Vasen bekrönt.
1790 tauschte Herzog Adolf Friedrich IV. die Domäne Staven gegen das Gut Sponholz ein und nutzte es als Sommersitz.
Nach der Vertreibung der letzten Domänenpächter erhielten 1946/47 Neubauern durch die Bodenreform den Grund und Boden. Das Herrenhaus, zunächst von Flüchtlingsfamilien belegt, diente in den Folgejahren als Gemeindebüro, Festsaal, Jugendclub u. ä. Im Inneren blieben einige Stuckdecken und Supraporten-Reliefs erhalten, in zwei Räumen wurden Reste bemalter Wandbespannungen entdeckt.
Das Herrenhaus befindet sich seit 2015 in Privatbesitz.
In einer alten Sage heißt es über das Sponholzer Herrenhaus, dass es im oberen Stockwerk einen unvollendeten Saal gibt. Dazu kam es, nachdem ein Bauarbeiter bei den Arbeiten so unglücklich fiel, dass er verstarb. Alle Maurerarbeiten, die danach ausgeführt wurden, fielen in der darauffolgenden Nacht wieder von der Wand - so dass die Arbeiten eingestellt werden mussten.
Was man nun seit der Zeit des Tages über an Maurerarbeit angebaut, sei in der folgenden Nacht immer wieder abgefallen; und so habe man denn die Vollendung nicht zu Stande bringen können und deshalb den Saal so liegen lassen müssen.
Quelle: http://www.lexikus.de/bibliothek/Der-unvollendete-Saal-im-Schloss-zu-Sponholz-bei-Neubrandenburg
Diesen Ort stellen wir im Buch »Gutshäuser und Schlösser in Mecklenburg«, Band 4, vor.