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Gutshauskarte Mecklenburg-Vorpommern
Auf der Karte finden Sie ca. 1600 Standorte von Gutshäusern, Herrenhäusern, Schlössern und Burgen.
Buch "Gutshäuser und Schlösser in Mecklenburg"
Wir stellen im Band 4 auf 156 Seiten 51 Güter mit kurzen Texten sowie mehr als 220 historischen und aktuellen Fotografien vor.
Gutshaus Rogeez
Rogeez befand sich bis 1834 mit Georg Friedrich Diederich Philipp von Flotow im Besitz des uradeligen mecklenburgischen Geschlechtes von Flotow. Bis 1816 ließen sie das Gutshaus in seiner heutigen Form errichten.
Das abgebildete Foto zeigt die Silberhochzeit des Otto von Bülow und seiner Frau Auguste von Bülow, geb. von Plessen, am 28. Oktober 1928. Im Hintergrund die 5 Kinder sowie die Verwandtschaft: von Zülow, von Plessen, von Puttkamer, von Oertzen u. a.
1834 übernahm Emil Georg von Bülow, ebenfalls ein Vertreter des mecklenburgischen Uradels, das Gut. In den 1930er Jahren wurde das Gut teilweise aufgesiedelt und es entstanden 29 Neubauernstellen; ein Restgut verblieb bis 1945 im Bülowschen Besitz.
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges zogen zahlreiche Flüchtlinge in das Gutshaus ein, auch Frau von Bülow bewohnte bis 1948 weiterhin das Haus.
Während der DDR-Zeit befand sich bis 1983 eine Schule im Gutshaus, danach stand es viele Jahre leer.
Heute befindet sich das Gutshaus, das bis 2006 saniert wurde, in privater Hand und ist bewohnt. Von der Gutsanlage blieb eine markante Stallanlage erhalten, eine andere wurde in den 1990er Jahren abgerissen.
Besitzverhältnisse des Gutes Rogeez bis zur Aufsiedelung 1938:
Ernst Friedrich August von Flotow |
|
- 1801 |
Adam Philipp Matthias von Flotow |
1801 - 1834 |
Georg Friedrich Diederich Philipp von Flotow |
1834 - 1861 |
Emil Georg von Bülow |
1861 - 1896 |
Friedrich Christian von Bülow |
1896 - 1905 |
Kurt von Bülow |
1905 - (1916) |
Kurt und Otto von Bülow |
(1920) - (1929) |
Otto von Bülow |
1936 |
Nordsiedlung GmbH |
1938 |
29 Neusiedlerhöfe; Restgut von Bülow |
Diesen Ort stellen wir im Buch »Gutshäuser und Schlösser in Mecklenburg«, Band 4, vor.